1991 erscheinen die „Leitsätze und Empfehlungen zur Familienpolitik im vereinigen Deutschland. Gutachten des wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen“. Gleich zu Beginn werden die verschiedenen Regelungen von BRD und DDR gegenübergestellt. Unter dem Titel „Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld“ wird darauf hingewiesen, dass Mütter in der DDR, wenn ihnen für das Kleinkind kein Krippenplatz geboten werden konnte, von der Arbeit freigestellt wurden. Im Anschluss daran, dass Familienangehörige freigestellt wurden, wenn ihnen für ein „behindertes“ Kind kein angemessener Pflegeplatz geboten werden konnte.
Nun der Kommentar zur BRD:
Da keine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit besteht, entfällt die Notwendigkeit für eine solche Regelung. (S. 22f.)
Natürlich, wenn ein Mensch, ob Frau oder Mann, lohnarbeiten muss, um überleben zu können, dann ist das keine Verpflichtung. So frei ist man schon.
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